Die politische Verantwortung steht im Zentrum

Verfassungsrechtler Prof.Mayer hat heute klar gelegt, dass die politisch Verantwortlichen im Zentrum der Untersuchungskommission stehen müssen. Also: was haben Stadträtin Wehsely und ihre Amtsvorgängerinnen Brauner und Pittermann über die Misstände in der Psychiatrie gewusst? Und haben sie etwas unternommen, um diese abzustellen? Frau Wehsely wird also unter Wahrheitspflicht in der Untersuchungskommission aussagen müssen, warum sie  am 24.1.08 auf die entsprechende grüne dringliche Anfrage im Gemeinderat: „Sind Menschen im Rahmen von freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu Schaden gekommen?“ ausdrücklich in Abrede gestellt hat, dass es zu gravierenden Verletzungen gekommen wäre. Sie sprach lediglich von „….körperlichen Beeinträchtigungen im Zuge der Abwehr beim Anlegen von Fixierungen“. Man erinnere sich: eine suizidale Patientin verbrannte zu mehr als 30 Prozent, weil sie fixiert an ein Feuerzeug gelangt war und die Fesseln aufbrennen wollte. Frau Wehsely wird erklären müssen, ob sie davon nichts gewusst hat – was auf Führungsschwäche schließen lässt –  oder ob sie den schrecklichen Unfall  bewusst verschwiegen hat. Beide Möglichkeiten lassen besorgniserregende Schlüsse auf ihre politische Verantwortung zu.

Weitere Feststellungen Mayers:

Alle ZeugInnen, die zur Fragestellung der politischen Verantwortung  Erhellendes beitragen können, können auch geladen werden. Wenn es sich dabei um PatientInnen oder Angehörige handelt, ist lediglich bedeutsam, ob sie wahrnehmungsfähig und aussagefähig sind.

Die SPÖ- Versuche, den PSD aus der Untersuchung auszunehmen, sind ebenfalls gescheitert: da die jeweilige Gesundheitsstadträtin immer auch Präsidentin des PSD ist, muss sie sich auch in der Untersuchungskommission für diese Aufgabe politisch verantworten. Alle Beweise und ZeugInnen, die zur Beurteilung dieser Verantwortung nötig sind, sind daher in der  Untersuchungskommission zulässig.

Die SPÖ brüskiert die Selbsthilfegruppen

Die SPÖ zeigt weiterhin, was sie von BürgerInnenbeteiligung hält: der Grüne Antrag, den stellvertretenden Vorsitzenden  der HPE (Angehörigenvertretung) zu laden, wurde kaltschnäuzig abgelehnt. Man will sich auch  weiterhin nicht mit den Erfahrungen der Menschen in der Psychiatrie, deren Angehörigen aber auch nicht mit deren Interessensvertretungen konfrontieren. Diese Abwehrhaltung der SPÖ ist umso unverständlicher, da bislang alle ExpertInnen – heute zuletzt Herr Doz. Schöny (ärztlicher Leiter der Nervenklinik Wagner-Jauregg/Linz) – die Anhörung von PatientInnen- und AngehörigenvertreterInnen dringend empfohlen haben. In Oberösterreich sind PatientInnen und- Angehörigenvertretungen in den Diskussions- und Entscheidungsprozess zur Planung und Gestaltung von psychiatrischen Einrichtungen fix eingebunden.

Herr Doz. Schöny stellte auch unmissverständlich klar, dass er den Einsatz von Netzbetten in der Psychiatrie ablehnt (in Linz wurden sie vor mehr als 40 Jahren abgeschafft) und dass Netzbetten in keinem Teil der zivilisierten Welt mehr im Einsatz sind.

Auch Doz. Schöny bekräftigte, dass es zu einer Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung nur kommen kann, wenn der stationäre und ambulante Bereich gemeinsam untersucht werden. Er zeigte sich überzeugt, dass die alleinige Bearbeitung der Situation der stationären Psychiatrie keinen Sinn macht.

Sigrid Pilz

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