Wehsely kennt die Realität in der Wiener Psychiatrie nicht!

In der gestrigen Sitzung der Untersuchungskommission zeigte sich Stadträtin Wehsely überzeugt, dass es keinerlei Missstände in der Wiener Psychiatrie gibt und dass es lediglich um Verbesserungen geht, denn dass „Bessere ist der Feind des Guten“. Die Aussage von Wehsely war lediglich eine Belangsendung für das jahrzehntelange wunderbare Wirken der Wiener SPÖ im Wiener Gesundheitswesen und hier vor allem im Bereich Psychiatrie.

In Bedrängnis kam Wehsely allerdings, als sie erklären mußte, warum die schweren Brandunfälle – bei der eine Frau zu 30% verbrannte – für sie lediglich Brandvorfälle sind. Vorfälle, sind nach Definition Wehsely Ereignisse, die man nicht verhindern kann: z.B. Lawinenenabgang in Wien oder Schnee im August. Die Brandunfälle rangieren für Wehsely auch in dieser Kategorie – sie waren trotz bester Versorgung, Überwachung, Infrastruktur – einfach unvermeidbar und daher Brandvorfälle. Wie die Realität im OWS – Personalnot, grosse, nicht versperrbare Zimmer, mangelnde Videoüberwachung, Sitzwachen nur in Ausnahmefällen – bei der Beurteilung eines Sachverhaltes von Wehsely derart ausgeblendet werden kann, ist besorgniserregend.

Weiters konnte  Wehsely nicht belegen, dass vom KAV  in den letzten beiden Jahren (bis 8. Januar 2009) wie von ihr, Kalousek, Herbeck und Marhold immer wieder behauptet, bei der Ärztekammer überhaupt Anträge auf Zuerkennung von Ausbildungsstellen nach der neuen Ausbildungsordung für das Fach „Psychiatrie und Psychotherapie“ eingegangen sind.

Vielmehr hat die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) den Grünen schriftlich mitgeteilt, dass bis zum Zeitpunkt der Zeugenaussage von KAV-Marhold am 8.1.2009, keine entsprechenden Anträge vom KAV bei der ÖÄK gestellt worden sind. Daraus ist eindeutig zu schließen, dass die Antragsstellungen nicht 2008 gestellt worden sein können. Wehsely unddas KAV-Management hat zu verantworten, dass bei der Ausbildung von FachärztInnen in der Psychiatrie zwei Jahre vergeudet wurden. Die Grünen haben  zur Aufklärung der Widersprüche die Vorlage der Kopien der Anträge an die Ärztekammer mit Datum der Antragsstellung und Eingangstempel der ÖÄK gefordert, dass wurde von der SPÖ in der Untersuchungskommission abgelehnt. Warum wohl?