Die PolitikerInnen waren informiert – passiert ist nichts

Herr Prof Dr. Gabriel, ärztlicher Direktor im OWS bis 2004 hat wiederholt und nachdrücklich auf die Mängel in der Psychiatrie auf der Baumgartner Höhe aufmerksam gemacht. Schon für Stadtrat Rieder hatte er eine Studie erstellt, aus der hervorging, dass es nicht vertretbar ist, Kinder und Jugendliche in der Erwachsenen-Psychiatrie unterzubringen. Konsequenzen? Keine! Weder bei Rieder noch bei seinen Amtsnachfolgerinnen fand Herr Prof. Gabriel Gehör.

Auch der schlechte Bauzustand einer Reihe von Pavillons und der Personalmangel wurde von der Kollegialen Führung gegenüber der KAV Direktion regelmäßig problematisiert. Die Antwort: „Wir geben den finanziellen Druck, unter dem wir selber stehen, nach unten weiter!“ Die Interventionen blieben also erfolglos, das zeigt der beschämende Zustand einer Vielzahl von Stationen.

Bezahlt haben diese Versäumnisse jedoch die Patienten: Gabriel musste zugeben, dass der Patient, der im Jahr 2003, als er sediert im Netzbett das Opfer einer Brandlegung geworden war, nicht durch eine Videoüberwachung oder gar eine Sitzwache vor Übergriffen geschützt worden sei. Auch nach dem schrecklichen Unfall wurden weder von seiner Seite noch von der KAV Direktion zusätzliche Maßnahmen für die Sicherheit oder Schulungen des Personals verordnet.

Für seinen Entschädigungsanspruch hat der betroffene Patient schlechte Karten, erläuterte heute Herr Staatsanwalt Mag. Jarosch: Das Strafrecht sieht vor, dass es eine physische oder juristische Person sein muss, die konkret als schuldig an derartigen Vorkomnissen identifiziert werden kann. Bei Systemfehlern, die nicht einzelnen Personen angelastet werden können, oder sollten, greift das Strafrecht nicht. Verfahrenseinstellungen sind daher die Regel. Ob das Verbandsverantwortlichengesetz, das seit 2006 in Kraft ist, künftig eine Möglichkeit bietet, Organisationsverschulden des Krankenanstaltenträgers nachzuweisen, ist noch unklar: erstens ist noch nicht ausjudiziert, ob das neue Gesetz auf die öffentlichen Spitäler anzuwenden ist, oder ob nur private Träger für ihre Systemmängel gerade stehen müssen. Zweitens muss erst – zynisch genug – wieder ein Mensch zu Schaden kommen, bevor staatsanwaltlich überprüft wird, ob sich das OWS mit seinen nach wie vor mangelhaften Sicherheitseinrichtungen nach dem Verbandsverantwortlichengestz strafrechtlich verantworten muss.

Sigrid Pilz

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